Kassenverrechnung:

 

 


 

·                    Kostenübernahme durch den jeweiligen Krankenversicherungsträger sowohl in meine Wiener als auch meiner Scheibbser Praxis nach Verfügbarkeit auf Anfrage möglich (Kostenübernahmeregelung).

·                    Ansonsten wird ein Teil der Honorarkosten von dem jeweiligen Sozialversicherungsträger rückvergütet (Kostenzuschussregelung).